Rathke/Kopp/Betz
Ökologischer Landbau und
Bioprodukte
Zweite Auflage
Vorwort zur ersten
Auflage (Auszug)
Der
ökologische Landbau ist eine Wirtschaftsweise, deren Entwicklung bereits im 19.
Jahrhundert begann, deren Bedeutung aber erst in den letzten zwei Jahrzehnten
auch politisch erkannt wurde. Richtlinien für die ökologisch arbeitende
Landwirtschaft gab es deshalb zunächst lange Zeit nur auf freiwilliger
Grundlage, also ohne staatliche Eingriffe. Die zunehmende politische Bedeutung
des ökologischen Landbaus, vor allem aber auch die Ziele der Europäischen
Union, veranlassten dann den europäischen Gesetzgeber, die Erzeugung und
Kennzeichnung von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln gesetzlich zu regeln. Das
Ergebnis dieser Gesetzgebung war die Verordnung (EWG) 2092/91 des Rates über
den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der
landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel vom 24.6.1991. Diese
Verordnung enthält teilweise detaillierte Bestimmungen für Agrarerzeugnisse und
Lebensmittel, die mit einem Hinweis auf den ökologischen Landbau in Verkehr
gebracht werden. Daneben bestehen allerdings auch weiterhin die meist
strengeren Richtlinien fort, die sich auf freiwilliger Basis in Verbänden und
ähnlichen Vereinigungen zusammengefasste Erzeuger von Agrarerzeugnissen
Lebensmitteln gegeben haben.
...
Ökologischer Landbau ist keine Rückkehr zur traditionellen Landbewirtschaftung,
sondern eine moderne Form der Landwirtschaft, die sich parallel zur
konventionellen Betriebsweise entwickelt hat. Ein allgemeines Verständnis der
ökologischen Landwirtschaft setzt die Kenntnis der geschichtlichen Entwicklung
voraus, die von der Agrarwirtschaft seit dem Übergang der Nahrungsbeschaffung
vom alleinigen Sammeln und Jagen zum Anbau von Pflanzen und Tierhaltung
durchlaufen wurde.
Vorwort zur zweiten
Auflage
Seit
Inkrafttreten der Verordnung (EWG) 2092/91 über den ökologischen Landbau und
die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und
Lebensmittel im Jahre 1991 hat die Bedeutung der Erzeugnisse aus dieser
Wirtschaftsweise nicht unbeträchtlich zugenommen. Dies und die Erfahrungen bei
der Anwendung dieser Verordnung haben den Gesetzgeber der Gemeinschaft 2006
veranlasst, den Vorschriften für das Erzeugen, Verarbeiten und Inverkehrbringen
von unverarbeiteten Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln, Futtermitteln und einigen
weiteren Erzeugnissen nach ökologischer Wirtschaftsweise einen neuen Rahmen zu
geben, zumal die Verordnung (EWG) 2092/91 mehrfach geändert und durch
Ausführungsvorschriften ergänzt worden war. Dies führte zu der jetzt geltenden
Verordnung (EG) 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die
Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen vom 28.6.2007. Leider
galt trotz der erwähnten Erfahrungen auch für diese Gesetzgebung der
Gemeinschaft, dass bestimmte Bereiche ganz oder teilweise ungeregelt blieben,
so dass die Praxis trotz Weitergeltung zahlreicher Vorschriften aus der
Verordnung (EWG) 2092/91 und der darauf bezogenen Durchführungsvorschriften nicht
unerhebliche Schwierigkeiten hatte. Die Verordnung (EG) 889/2008 mit
Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) 834/2007 folgte dieser
Verordnung erst nach mehr als einem Jahr und war zudem ebenfalls noch
unvollständig; sie ist erst durch die Verordnung (EG) 710/2009 durch wichtige
Vorschriften ergänzt worden.
Diesen Umständen entsprechend war es nicht möglich, die zweite Auflage dieses
Buches unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen ÖkoV, der Verordnung (EG)
834/2008 vorzulegen. Es wären erhebliche Lücken geblieben, die den Benutzern
des Buches nicht zumutbar waren. Auch im Zeitpunkt der Drucklegung dieser
zweiten Auflage - unter dem beibehaltenem Titel ökologischer Landbau und
Bioprodukte - sind noch nicht alle Bereiche der ökologischen Produktion (so die
jetzige Bezeichnung) geregelt. Es handelt sich dabei jedoch um Bereiche, die
nicht im traditionellen Zentrum der ökologischen Wirtschaftsweise liegen und
die deshalb - auch aus Gründen des verfügbaren Umfangs - hier nicht behandelt
werden sollen.
Die jetzt vorgelegte zweite Auflage knüpft inhaltlich an die erste Auflage an,
allerdings mit einigen Änderungen. Im wesentlichen übernommen - und
selbstverständlich aktualisiert - wurde Teil 1 mit der Einführung; damit soll
dem Benutzer des Buches die Möglichkeit gegeben werden, sich in die allgemeinen
Regeln der ökologischen Produktion einzulesen, um dann die Behandlung der ihn
interessierenden speziellen Regeln in Teil 3 besser verstehen zu können. Diese
Einführung ist auch weiterhin für interessierte Laien gedacht, obgleich das
Buch nunmehr, und auch dies weicht von der ersten Auflage ab, in erster Linie
als Fachbuch konzipiert ist. Dazu gehört selbstverständlich, dass auch die
Entstehung der einschlägigen Vorschriften dargestellt wird; dies geschieht in
Teil 2.
Die Darstellung der rechtlichen und praktischen Aspekte der ökologischen
Produktion enthält Teil 3. Dabei wurden - gleichfalls abweichend von der ersten
Auflage - die praktischen und rechtlichen Erläuterungen ineinander integriert
und damit, wie die Verfasser meinen, die Nutzung dieser Erläuterungen
vereinfacht. Dem Nutzer ist es möglich, gezielt zu seinen speziellen Fragen
Erläuterungen zu finden. Die Darstellung folgt im wesentlichen der Reihenfolge,
die durch die Titel und Kapitel der ÖkoV vorgegeben ist. Das Buch ist jedoch im
Hinblick auf die starke Einbeziehung praktischer Aspekte nicht als juristischer
Kommentar, sondern als Anleitung zum Verständnis der Regeln für die ökologische
Produktion zu verstehen und es wendet sich deshalb gleichermaßen an Berater,
Praktiker und Juristen.
Nicht in die Erläuterungen einbezogen wurden mit Ausnahme der ökologischen
Teichwirtschaft die Vorschriften für Aquakulturen; jedoch wurden die
wichtigsten Vorschriften abgedruckt.
Auf eine Darstellung der Geschichte des Ackerbaus und der weltanschaulich
geprägten Vorstellungen im 19. Jahrhundert, die in der ersten Auflage enthalten
war, wurde verzichtet. Ebenso wurde aus Gründen des Umfangs auf die
Selbstdarstellung von Verbänden des ökologischen Landbaus verzichtet.
Die Verfasser planen, die bereits erwähnten Lücken, die auch nach der jetzigen
Gesetzeslage bestehen, durch ergänzende Ausführungen zu schließen, die in das
Internet gestellt werden. Damit besteht auch die Möglichkeit, auf Änderungen
der Vorschriften hinzuweisen; denn es muss wohl davon ausgegangen werden, dass
der Gesetzgeber der Gemeinschaft auch weiterhin laufend seine Vorschriften
ändert. Etwaige Ergänzungen und Aktualisierung der einschlägigen Vorschriften
sind unter der Internetadresse www.oeko-kommentar.de
zu finden.
Im
November 2009 Kurt-Dietrich Rathke
Dr. Heinz-Joachim Kopp
Dietmar Betz
Inhalt
(vorläufig)
Teil 1
Einführung in die Regeln für den ökologischen Landbau
I. Vorbemerkung
II. Allgemeine Grundsätze der Verordnung
III. Anwendungsbereich der Verordnung
A. Die erfassten Erzeugnisse
B. Hinweis auf die ökologische Produktion
C. Begriffe
D. Erzeugung, Produktion
E Aufbereiten
F. Vertrieb, Vermarktung
G. Einfuhr aus Drittländern
H. Kontrollen
I. Etikettierung
a) Allgemeiner Überblick
b) Fallgruppen
J. Verbot von Irreführungen
a) die Verbotsvorschriften
b) Irreführung und ÖkoV
c) Irreführung außerhalb der ÖkoV
Teil 2
Entstehung der ÖkoV
I. ÖkoV 1991
II Die geltende Verordnung (EG) 834/2007 vom 28.06.2007
A. Rechtliche Bedeutung, Erwägungsgründe
B. Inhalt, Rechtsgrundlage
C. DurchführungsV
II. Verhältnis zu anderen Vorschriften
III. Das deutsche Öko-Kennzeichen
IV. Das Ökologo der ÖkoV
Teil 3
Vorschriften und Praxis der ökologischen Produktion
Kapitel 1, Allgemeine Ziele und Grundsätze
(Art. 1 Abs. 1 UAbs. 1, Art. 3 und 4ÖkoV)
Kapitel 2, Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 834/2007
I. Vorbemerkung, Text Art. 1
II. Die erfassten Tätigkeiten (Abs. 1 UAbs. 2 ÖkoV)
A. Grundsatz
B. Alle Stufen der Produktion, der Aufbereitung und des Vertriebs
a) Gesetzliche Definition
b) Primärproduktion
c) Aufbereitung
aa) Begriffsbestimmung
bb) Verarbeitung
cc) Verpackung
d) Kennzeichnung
e) Werbung
g) Neuartige und industrielle Aufbereitung und Erzeugung
C. Hinweise auf die ökologische/biologische Produktion
III. Die Erzeugnisse, auf die sich die Verordnung bezieht (Art. 1 Abs. 2 ÖkoV)
A.
Eingangssatz des Abs. 2
a) Überblick 231
B. Lebende oder unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Abs. 2 Satz 1
Buchst. a
a) Begriff 245
b) lebende landwirtschaftliche Erzeugnisse
c) unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse
d) landwirtschaftliche Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs
e) landwirtschaftliche Erzeugnisse irischer Herkunft
g) andere landwirtschaftliche Erzeugnisse
C. Verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als
Lebensmittel bestimmt sind
a) Überblick
b) Lebensmittel
c) Hefen
D. Futtermittel
a) Definition
b) Futtermittelzusatzstoffe
E. Vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für den Anbau
IV. Erfasste Unternehmer (Art. 1 Abs. 3 ÖkoV)
A.
Begriff Unternehmer
B. Produktion, Aufbereitung, Vertrieb
C. Ausnahme für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen (UAbs. 2)
a) Verpflegungseinrichtungen
b) ähnliche Lebensmittelunternehmen
c) nationale Vorschriften, ÖLG
V. Sonstige Rechtsvorschriften
A. Art. 1 Abs. 4 ÖkoV
C. Vorschriften des Deutschen Lebensmittelrechts
Kapitel 3, Begriffsbestimmungen
I. Rechtliche Bedeutung, Überblick
II. Die einzelnen Begriffsbestimmungen des Art. 2 ÖkoV
A.
Ökologische/biologische Produktion
B. Stufen der Produktion, der Aufbereitung und des Vertriebs
C. Ökologisch/biologisch
D. Unternehmer
E. Pflanzliche Erzeugung
F. Tierische Erzeugung
G. Aquakultur
H. Umstellung
I. Aufbereitung
J. Lebensmittel, Futtermittel, Inverkehrbringen
a) Lebensmittel, Futtermittel
b) Inverkehrbringen
K. Kennzeichnung
L. Vorverpackte Lebensmittel
M. Werbung
N. Zuständige Behörde. Kontrollbehörde, Kontrollstelle
O. Konformitätszeichen
P. Zutaten
a) Begriff
b) Herstellen von Lebensmitteln
c) zusammengesetzte Zutaten
d) Ausnahmen vom Zutatenbegriff
Q. Pflanzenschutzmittel
a) Begriff
b) Pflanzen
c) Schadorganismen
d) Wachstumsregler
e) Andere Mittel
R. Genetisch veränderte Organismen
S. Aus GVO hergestellt
T. Durch GVO hergestellt
U. Futtermittelzusatzstoffe
V. Gleichwertig
W. Verarbeitungshilfsstoffe
Y. Arbeitsgänge in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen
III. Begriffsbestimmungen der DurchführungsV
IV. Nicht in der ÖkoV definierte Begriffe
A.
Verhältnis anderer Begriffsbestimmungen zur ÖkoV
B. Begriffsbestimmungen außerhalb der ÖkoV
a) Endverbraucher, Verbraucher
b) Lebensmittelzusatzstoff
c) Lagern, Lagerung
Kapitel 4, Allgemeine Anforderungen, generelle Verbote
I. Vorbemerkung
II. Allgemeine Anforderungen, Art. 8
III. Verbot der Verwendung von GVO
A. Gesetzliche Regelung, Art. 9 ÖkoV
B. Das Verbot des Abs. 1
C. Berücksichtigung der Kennzeichnung gelieferter Erzeugnisse
a) Lieferung von Lebensmitteln und Futtermitteln
b) Lieferung anderer Erzeugnisse als Lebensmittel und Futtermittel
IV. Verbot der Verwendung ionisierender Strahlung, Art. 10 ÖkoV
Kapitel 5, Landwirtschaftliche Erzeugung
I. Spezifische Grundsätze für die landwirtschaftliche Erzeugung, Art. 5 ÖkoV
II. Allgemeine Vorschriften für die landwirtschaftliche Erzeugung
A.
Gesetzliche Regelung, Art. 11 ÖkoV
B. Trennung der Wirtschaftsweise
a) Getrennte Produktionseinheiten
b) Spezielle Regelungen für die Trennung
c) Buchführung
C. Umstellungsbetriebe
III. Vorschriften für die pflanzliche Erzeugung, Art. 12 ÖkoV
A,
Vorbemerkung
B. Umstellung
C. Saatgut
D. Bodenbewirtschaftung und Düngung
E. Schädlings- Krankheits- und Unkrautbekämpfung
F. Sammeln essbarer Wildpflanzen
G. Pilzerzeugung
IV. Vorschriften für die Erzeugung von Meeresalgen, Art. 13 ÖkoV
V. Vorschriften für die tierische Erzeugung, Art. 14 ÖkoV
A.
Gesetzliche Regelung
B. Umstellung
C. Herkunft dere Tiere
D. Unterbringung von Nutztieren und Haltungspraktiken
E. Futtermittel
F. Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung
G. Übergangsmaßnahmen
VI. Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse
A. Vorbemerkung
B. Umstellung
C. Herkunft der Bienen
D. Standort und Unterbringung der Bienen
E. Futter
F. Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung
VI. Vorschriften für die Erzeugung von Aquakulturtieren, Art. 15 ÖkoV
A.
Vorbemerkung, Gesetzliche Regelungen
B. Einzelne Anforderungen
a) Eignung der Gewässer
b) Herkunft
c) Haltung der Tiere
d) Transport
e) schlachten
f) Fortpflanzung
g) Futtermittel
h) Krankheitsvorsorge
VII. Im Landbau verwendete Erzeugnisse und Stoffe und Kriterien für ihre
Zulassung, Art. 16 ÖkoV
A.
Rechtliche Bedeutung und Inhalt des Art. 16 ÖkoV
B. Verwendung der gemäß Art. 16 Abs. 1 UAbs. 1 zugelassenen Stoffe
a) Beschränkung gemäß Art. 16 UAbs.2
b) Weiterverwendung von Erzeugnissen und Stoffen (Abs. 3 Buchst. c)
C. Verwendung anderer Erzeugnisse und Stoffe (Abs. 5)
VIII. Umstellung, Art. 17 ÖkoV
A.
Gesetzliche Regelung
B. Vorschriften für den Umstellungszeitraum
a) Beginn und Dauer des Umstellungszeitraums
b) Produktion während der Umstellungszeit
Kapitel 6, Herstellung verarbeiteter Futtermittel, Art. 18 ÖkoV
Kapitel 7, Herstellung verarbeiteter Lebensmittel, Art. 19 - 21 ÖkoV
I. Gesetzliche Regelungen, Grundsätze
A.Gesetzliche
Regelungen, Art. 19 ÖkoV,Art. 26 -29 DurchführungsV
B.Allgemeine Grundsätze
II. Trennung ökologischer und nicht ökologischer Lebensmittel bei der
Aufbereitung, Art. 19 Abs. 1 ÖkoV
A.
Aufbereitung
B. Trennung der Aufbereitung
a) ökologische und nicht ökologische Lebensmittel
b) zeitliche und örtliche Trennung
c) Durchführungsvorschriften
III. Anforderungen an die Zusammensetzung, Art. 19 Abs. 2 ÖkoV
A.
Zusammensetzung verarbeiteter Lebensmittel
B. Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs
a) landwirtschaftlicher Ursprung
b) überwiegend hergestellt
C. Nicht ökologische landwirtschaftliche Zutaten
D. Nicht landwirtschaftliche Zutaten
a) Wasser und Salz
b) Zusatzstoffe und ähnliche Stoffen
c) Aromen
d) Mikroorganismen, Enzyme
e) Mineralstoffe, Vitamine, Aminosäuren, andere Mikronährstoffe
E. Verwendung ökologischer/nicht ökologischer Zutaten
F. Ohne GVO
G. Supplementierung
H. Während der Umstellung erzeugte Pflanzen
IV. Allgemeine Vorschriften für die Herstellung ökologischer Hefe, Art. 20 ÖkoV
851
V. Neue Stoffe und Ausnahmen, Art. 21 ÖkoV
A.
Naturbelassene Zutaten und notwendige Zusätze
B. Verschiedene Stoffe
a) Farben für Ostereier
b) Rauch
c) Futtermittel für Heimtiere
C. Neuaufnahme von Stoffen in Anhang VIII und IX DurchführungsV
D. Antrag auf Ausnahme für konventionelle landwirtschaftliche Zutaten
VI. Verbot der Irreführung, Art. 19Abs. 3 UAbs. 1 ÖkoV
Kapitel 8, Hinweise auf die ökologische Produktion, Kennzeichnung, Art. 23 - 25
ÖkoV
I. Vorbemerkung
II.Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische
Produktion, Artikel 23 Abs. 1 ÖkoV
A.
Gesetzliche Regelung
B. Bezugnahme auf die ökologische Produktion (Abs. 1 UAbs. 1 Satz 1)
a) Rechtliche Bedeutung
b) Art der Angabe
c) Ort der Angabe
d) Die Erzeugnisse
e) Inhalt der Angabe
C. Systematik der Verbote des Art. 23 ÖkoV für Kennzeichnung und Werbung
D. Das Verbote des Art. 23 Abs. 2 UAbs. 1
a) Rechtliche Bedeutung
b) Das Verbot des Abs. 2 UAbs. 1
c) Erzeugnise, die die Vorschriften nicht erfüllen
d) Kennzeichnung
e) nirgendwo in der Gemeinschaft
f)
in keiner Amtssprache
g) verwenden
E. Lebende und unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Abs. 1 UAbs. 2)
a) Tatbestand des Abs. 1 UAbs. 2
b) Ökologische Erzeugung und Kontrolle
F. Verarbeitete Lebensmittel (Abs. 4)
a) Rechtliche Bedeutung des Abs. 4
b) Verarbeitete Lebensmittel
c) Lebensmittel mit mind. 95% ökologisch erzeugter landwirtschaftlichen Zutaten
d) Lebensmittel, die überwiegend aus Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs
hergestellt sind (Buchst. b)
e) Lebensmittel, aus Erzeugnissen der Jagd oder der Fischerei (Buchst. c).
G. Verbot der Irreführung, Abs. 2 UAbs. 2
a) Anwendungsbereich
b) Erzeugnisse
c) Bezeichnungen usw.
d) glauben lassen
e) Vorschriften dieser Verordnung
H. Verbot gentechnischer Erzeugnisse und Zutaten (Abs. 3)
I. Verarbeitete Futtermittel
a) Rechtsgrundlage
b) Voraussetzungen für Hinweise
c) Bedingungen für die Verwendung des Hinweises
J. Umstellungserzeugnissen pflanzlichen Ursprungs
III. Vorgeschriebene Angaben, Art. 24 ÖkoV
A.
Gesetzliche Regelung
B. Die vorgeschriebenen Angaben (Abs. 1)
a) Voraussetzung der Verpflichtung zur Angabe
b) Angabe der Codenummer
c) Gemeinschaftslogo
d) Ort der Erzeugung
C. Aus Drittstaaten eingeführte Erzeugnisse (UAbs. 5)
D. Art und Weise der Kennzeichnung (Abs. 2)
IV. Logos für die ökologische/biologische Produktion, Art. 25 ÖkoV
A.
Gesetzliche Regelung
B. Voraussetzungen für die Verwendung des Gemeinschaftslogos
a) Verwendung in Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung
b) Erfüllung der Vorschriften dieser Verordnung
C. Nationale und private Logos
Kapitel 9, Handel mit Drittländern, Art. 32, 33 ÖkoV
I. Einfuhr
A
ÖkoV 1991
B. Rechtliche Bedeutung, Inhalt der geltenden Vorschriften für die Einfuhr
a) Art. 32, 33 ÖkoV
b) Übergangsregelung
C. Einfuhr
D. Allgemeine Voraussetzungen der Einfuhr
II. Einfuhr konformer Erzeugnisse, Art. 32 ÖkoV
A.
Gesetzliche Vorschriften
B. Die Voraussetzungen des Abs. 1 für die Einfuhr
a) Die Voraussetzungen des Buchst. a
b) Kontrolle (Buchst. b)
c) Bescheinigung nach Art. 29
III. Einfuhr von Erzeugnissen mit gleichwertigen Garantien, Art. 33) ÖkoV
A. Gesetzliche Vorschriften
B. Einfuhr aus anerkannten Drittländern (Abs. 1, 2)
a) Anerkannte Drittländer
b) Einfuhr aus nicht anerkannten Drittländern
Kapitel 10, Kontrollen, Art. 27 - 31 ÖkoV
I. Rechtliche Bedeutung, gesetzliche Regelung
A.
Notwendigkeit von Kontrollen
B. Gesetzliche Regelungen
C. Art und Häufigkeit der Kontrollen, Rückverfolgbarkeit (Abs. 3 und 13)
a) Art und Häufigkeit der Kontrollen
b) Rückverfolgbarkeit (Abs. 13)
II. Kontrollsystem, Art. 27 ÖkoV
A.
Gesetzliche Regelung
D. Zuständige Behörde, Kontrollbehörde, Kontrollstellen
a) Vorbemerkung
b) Behörden
c) Kontrollstellen
aa) Rechtsgrundlage
bb) Voraussetzungen der Zulassung von Kontrollstellen
cc) Aufgaben der Kontrollstellen
dd) Überwachung der Kontrollstellen
c) Gemeinsame Verpflichtungen von Kontrollbehörden und Kontrollstellen
II. Teilnahme am Kontrollsystem, Art. 28 ÖkoV
A.
Rechtliche Bedeutung, Inhalt
B. Verpflichtung zur Meldung
a) Entstehung der Verpflichtung
b) Die verpflichteten Unternehmen
c) Inhalt und Entgegennahme der Meldung
C. Unterstellung unter das Kontrollsystem
a) Grundsatz der Freiwilligkeit
b) Anmeldung
III. Durchführung von Kontrollen, Art. 29 ÖkoV
A. Überblick
B. Bescheinigungen
C. Kontrollverfahren im Allgemeinen
D. Kontrolle eines landwirtschaftlichen Betriebes
a) Überblick
b) Betriebsbeschreibung und erste Inspektion
c) Kontrollbesuche
d) Dokumentations- und Berichtspflicht
E. Kontrolle eines Herstellbetriebs, Art. 63-67 und Art. 80 DurchführungsV
a) Übersicht über das Procedere bis zur Vermarktung von Öko-Produkten
b) Beschreibung der Betriebseinheit
c) Betriebsbuchführung
d) Getrennte Räumlichkeiten, Arbeitsgänge in geschlossener Folge und räumlich
oder zeitlich getrennt
e) Jahresinspektion
f) Bilanzierung des Mengenflusses
g) Analysen / Kontamination mit Behandlungsmittelrückständen
h) Inspektionsberichte, Kurzinspektionen
i) Transport und Eingangsprüfung
F. Kontrolle eines Einfuhrbetriebs
a) Vorbemerkung
b) Systematik der Kontrollen
c) Beschreibung der Betriebseinheit
d) Betriebsbuchführung und Meldepflicht
e) Jahresinspektion und Kurzinspektionen
f) Verpackung, Eingangsprüfung und Versand
G. Kontrolle von Futtermittelbetrieben
H. Möglichkeiten zur Verbesserung der Wirksamkeit des Kontrollsystems
IV. Maßnahmen bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten, Art. 30 ÖkoV
A.
Rechtliche Bedeutung, gesetzliche Regelung
a) Rechtliche Bedeutung
b) Gesetzliche Regelung
c) Adressaten
B. Sanktionen gemäß Abs. 1
a) Zuständigkeit
b) Feststellung von Unregelmäßigkeiten oder Verstößen
c) Unregelmäßigkeiten (UAbs. 1)
d) Schwerwiegende Verstöße und Verstöße mit Langzeitwirkung (UAbs. 2)
C. Praxis der Sanktionen
D. Informationspflicht
VII. Informationsaustausch (Art. 31)
Kapitel 11, Freier Warenverkehr für ökologische/biologische Erzeugnisse, Art.
34 ÖkoV
I. Gesetzliche Regelung
II. Freier Warenverkehr
A. Inhalt der Vorschrift
B. Produktionsverfahren
III. Strengere Vorschriften der Mitgliedstaaten
A.
Rechtliche Bedeutung, Inhalt der Vorschrift
B. Voraussetzungen
a) Hoheitsgebiet
b) pflanzliche und tierische Erzeugung
c) ökologischer Erzeugung